„Der heilige Florian“
Irgendwie ist er ein typisch österreichischer Heiliger, der „Wasserkübelmann“, nicht nur, weil er aus Traismauer bei Wien stammte und in der Enns bei Lauriacum (Lorch) den Märtyrertod fand, er wurde in unserem Raum stets besonders verehrt … seine „internationale Bedeutung“ erlangte er aber erst als Heiliger der Feuerwehr. Allerdings ist er schon vor der Einrichtung der Institution der Freiwilligen Feuerwehren mit flatternder Fahne und Wasserkübel dargestellt, wie er das Feuer in einem brennenden Haus löscht.
Die Legende erzählt, dass Florian, ein römischer Offizier im Ruhestand, erfährt, dass seine ehemaligen Soldaten, die – wie er – Christen geworden waren, durch einen Erlass des Kaisers Diokletians (Kaiser von 384 – 305 n. Chr.) hingerichtet werden sollen. Statt zu fliehen schließt sich Florian ihnen an und erleidet den Märtyrertod durch Ertränken in der Enns. Sein Körper wird angespült und ein Adler bewacht ihn bis ihn Valeria, eine Witwe, findet und seine Bestattung im heutigen St. Florian durchführt.
Während vieler Jahrhunderte hat man Florian dargestellt, als Soldat im Kreis anderer heiliger Soldaten, etwa Georg und Sebastian oder als Patron der Müller mit dem Mühlrad, an das er gebunden wurde, um ertränkt zu werden, oder als Märtyrer mit dem Palmzweig. Für uns ist er eine Art himmlischer Feuerwehrmann, der gütig – wie verzeihend – auf das brennende Gebäude blickt, das er löscht!
Viele Feuerwehrkameraden fragten nach einem Ort zum Gedenken an die toten Kameraden der Feuerwehren vom Bezirk Mattersburg an. Diese Anregungen, diese Gedanken nahm das Bezirksfeuerwehrkommando, unter der Führung von OBR Adolf Binder sen., auf und die Idee für eine „Bezirksflorianikapelle“ war geboren. Von der Idee bis zur Fertigstellung vergingen zwei anstrengende Jahre.
Mit dieser Kapelle wird dem Andenken an die verstorbenen Feuerwehrkameraden ein sichtbares Zeichen gesetzt. Es soll an die tausenden Feuerwehrmänner- und frauen erinnert werden, die in Erfüllung ihrer freiwillig angenommenen Verpflichtung, zum Schutz und zur Rettung von Leben und Besitz ihrer Mitbürger und dabei ihr eigenes Leben, ihre Gesundheit riskieren, ja manchmal ihr Leben verloren haben.